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Dr. med. vet. Christiane Stehle

Tierärztliche Praxis für Pferde

Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald

Tieräztliche Praxis für Pferde Dr. Stehle
Aktuelles
Tieraztpraxis Stehle - Spanier

Equidenpass

Wichtige Änderung! Seit dem 01.07.2009 müssen laut EU-Verordnung und Beschluss der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) alle Pferde, die einen neuen Equidenpass benötigen zusätzlich einen Mikrochip erhalten. Unabhängig davon, ob sie Turnier oder Freizeitpferd sind.

Laut Beschluss der EU vom 01. Juli 2000 ist der Equidenpass für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) ausnahmslos Pflicht.

Der Antrag für den Equidenpass muss von einem Tierarzt ausgefüllt werden und dann bei der FN (Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Warendorf) gestellt werden. Ausländische Pferde oder Pferde, die keine Papiere haben und an Turnieren teilnehmen sollen, müssen zusätzlich eine Identifikation in Form eines Mikrochips erhalten. Der Mikrochip wird durch den Tierarzt an der linken Halsseite implantiert. Der Vorgang entspricht der einer Injektion und ist wenig schmerzhaft. Auf dem Chip ist eine Nummer gespeichert, an der das Pferd zeitlebens identifiziert werden kann.

Im Equidenpass muss auch festgehalten werden, ob das Tier zur Schlachtung oder nicht Schlachtung bestimmt ist. Pferde, die zur Schlachtung bestimmt sind, dürfen nicht alle Medikamente erhalten, und der Besitzer ist verpflichtet ein Stallbuch über angewandte Medikamente zu führen. Auch ist eine Wartezeit nach Medikamentengabe einzuhalten, die bis zu 6 Monaten betragen kann. Bei Pferden, die nicht für die Schlachtung vorgesehen sind, entfallen diese Bestimmungen. Auch können alle verfügbaren Medikamente angewendet werden.

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Ebenso dürfen Einhufer nicht mehr ohne Equidenpass transportiert werden auch nicht zum Tierarzt oder in eine Klinik. Erfolgt eine polizeiliche Kontrolle, können Busgelder in Höhe von mehreren tausend Euro erhoben werden.

Auch ist der Tierarzt verpflichtet, bei Behandlungen, nach dem Equidenpass zu fragen, da Pferde ohne Equidenpass nicht therapiert werden dürfen bzw. gelten diese als Schlachtpferde und müssen ein Bestandsbuch führen, in dem alle Abgabebelege dokumentiert werden. Abgabebelege sind diejenigen Belege, in denen die angewendeten Medikamente mit ihren Wartezeiten aufgeführt werden.

Bei Turnierpferden dient der Equidenpass auch dazu, die erforderlichen Impfungen zu dokumentieren und das Pferd anhand des Abzeichendiagramms zu identifizieren. Er muss gegebenenfalls am Turnier vorgelegt werden.

Für weitere Fragen zum Equidenpass senden Sie mir eine E-mail unter dr.stehle@tierarzt-stehle.de