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Dr. med. vet. Christiane Stehle

Tierärztliche Praxis für Pferde

Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald

Tieräztliche Praxis für Pferde Dr. Stehle
Aktuelles

EHV-Stellungnahme 21.01.25

Tieraztpraxis Stehle - Verdauung beim Pferd

Nach dem medial groß veröffentlichen Herpesausbruch in Valencia im Februar 2021, wurde eine Herpesimpfpflicht von der Deutschen reiterlichen Vereinigung (FN) für nationale Turniere beschlossen, die kaum ein Jahr später schon wieder abgeschafft wurde.

Daraufhin hat die ständige Impfkommission der Veterinärmedizin (StIKo Vet) sich noch einmal die Zeit genommen, alle Studien und Aussagen über die Zeit umfassend nachzuuntersuchen, um letztlich zu einer Empfehlung für oder gegen die Herpesimpfung beim Pferd zu gelangen.

Wir möchten im Folgenden nur kurz zusammenfassend auf die Ergebnisse dieser Überprüfung eingehen:

Die veröffentlichten EHV-Ausbruchsuntersuchungen wurden mit Blick auf die Rolle der EHV-Impfung als ein Risikofaktor für die Entstehung schwerer klinischer Verläufe überprüft. Ein gesicherter Zusammenhang zwischen der EHV-Impfung und dem Auftreten neurologischer Symptome nach EHV-Infektion lässt sich aus den beschriebenen Ausbruchsuntersuchungen nicht ableiten.

Auch wenn die Impfung gegen EHV-1 dem geimpften Einzeltier weder einen absoluten Schutz vor der Infektion, noch vor der Erkrankung vermittelt, zeigen die Studien in der Gesamtschau hochsignifikante Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Tieren: Die Impfung reduziert die Schwere der Erkrankung und vor allem die Dauer und Höhe der Virusausscheidung.
Durch die konsequente Impfung ganzer Bestände kann die Viruslast gesenkt und so mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. Eine umfassende Analyse mehrerer unterschiedlicher Ausbruchsgeschehen zeigt sogar, dass eine Impfquote von über 40% im Bestand das Risiko neurologische Symptome zu entwickeln um etwa die Hälfte senken kann.

-> Die StIKo Vet hält daher an der Empfehlung zu einer möglichst flächendeckenden EHV-Impfung fest: Nach Möglichkeit soll jedes Pferd zu jeder Zeit über einen Impfschutz gegen EHV-1 verfügen.

Bei einer hohen Viruslast und zusätzlichen prädisponierenden Faktoren kann es trotz Impfung zu EHV-Ausbrüchen kommen. Neben der Impfung dürfen daher andere Vorsichtsmaßnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Dazu gehören eine transparente Ausbruchskommunikation, allgemeine Hygienemaßnahmen, die Vermeidung gemeinsamer Aufstallungen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen, insbesondere bei Veranstaltungen mit Pferden, soweit möglich, die Separierung von Tieren aus verschiedenen Beständen und v.a. die Absonderung bereits erkrankter oder besonders infektionsgefährdeter Pferde.

 

Wer möchte kann die 17-seitige Stellungnahme auch im Ganzen hier nachlesen.