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Dr. med. vet. Christiane Stehle

Tierärztliche Praxis für Pferde

Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald

Tieräztliche Praxis für Pferde Dr. Stehle
Aktuelles

Scheren der Ohren!

Tierschutzgesetz § 6

Tieraztpraxis Stehle - Verdauung beim Pferd

Auf der Fortbildung für Turniertierärzte am 08. November 2014 wurde nochmals darauf hingewiesen, dass das Ausrasieren bzw. das Scheren der Haare in der Ohrmuschel sowie das Schneiden der Tasthaare verboten sind

Dies ist im Tierschutzgesetz § 6 genauestens verankert und zusätzlich in den Leitlinien zum Tierschutz im Pferdesport und in den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen zu finden.

Bisher hat das „Clippen“ nur eine mündliche Verwarnung mit sich gezogen. Ab dem Jahr 2015 wird für diese Zuwiderhandlung ein Bußgeldverfahren verhängt werden und eine Anzeige erfolgen.