Tierärztliche Praxis für Pferde
Region Hegau / Bodensee / Südschwarzwald
Neue Kennzeichnungsvorschriften für Pferde!
Darin wird festgelegt, dass der (registrierte) Tierhalter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist, weshalb wir Ihnen hier die für Sie wichtigen Informationen zusammenfassen möchten. Der Tierhalter ist dabei diejenige Person, welche die Tierhaltung betreibt in der das Tier lebt, also nicht der Besitzer, sondern der Stallbetreiber! Nur für den Fall dass das Pferd nicht in einem Pensionsstall steht ist der Tierhalter mit dem Besitzer identisch.
Rechtsgrundlage stellt die geänderte Viehverkehrsverordnung des Bundes dar, sie soll u.a. helfen die Ausbreitung von Seuchen durch den immer stärker zunehmenden Transfer von Tieren zu verhindern bzw. im Seuchenfall deren Bekämpfung zu erleichtern. Damit sind diese Regelungen auch im Interesse jedes Pferdehalters der sein Tier vor schweren und/oder tödlich verlaufenden Erkrankungen wie Westnilfieber, afrikanischer Pferdepest oder infektiöser Anämie schützen möchte.
Grundsätzlich gilt das neue System zur Kennzeichnung von Equiden europaweit ( in der EU, also nicht Schweiz) und erfolgt durch Ausstellen eines Equidenpasses (Info siehe dort) und dem Einsetzen eines Transponders in die Muskulatur der linken Halsseite.
Es unterscheidet drei Möglichkeiten:
Der Tierhalter ist ebenso dafür verantwortlich möglich Änderungen wie Eigentümerwechsel oder Adressänderungen an die ausstellende Behörde zu melden.
Da es sich beim Implantieren des Transponders um eine Form der Injektion handelt darf dieses nur durch einen Tierarzt oder eine andere sachkundige oder vom Tierarzt überwachte Person erfolgen
Die Identifizierung und Ausstellung der Equidenpässe kann auf verschiedenem Weg erfolgen, mündet aber immer bei der zentralen Registrierung.
Nähere Info auch dazu auf der Homepage des LKV BW: www.lkvbw.de und durch die zuständigen Veterinärämter.
Sollten Sie einen Equidenpaß für Ihr Pferd benötigen muss dies der Tierhalter veranlassen. Dazu müssen sich alle Tierhaltungen über das Veterinäramt registrieren lassen. Sie erhalten daraufhin eine Betriebsnummer über die beim Landes Kontroll Verband Transponder bestellt werden können. Dies gilt für alle "Freizeitpferde"generell und die nicht anderweitig organisierten Sport- oder Zuchtpferde.
Wer in einem anderen Verband organisiert ist kann sich evt. auch dort registrieren lassen, z.B. beim Zuchtverband oder einer internationalen Wettkampforganisation.
Der LKV sieht die Pferde mit dem Transponder als ausreichend identifiziert an und verlangt nicht mehr das Ausfüllen der Signalementsskizze. Sollte das Pferd jedoch für den Turniereinsatz vorgesehen sein oder dies in Zukunft infrage kommen sollte diese dem Equidenpaßantrag beigefügt werden um späteren Aufwand und Kosten zu vermeiden. Gleiches gilt für Zuchtpferde, in den Anträgen der Zuchtverbände sind bereits Skizzen enthalten.
Wir haben hier versucht die relevanten Fakten verständlich zusammenzufassen. Bitte vergewissern Sie sich, ob diese Bestimmungen weiterhin so gehandhabt werden, denn da es sich um ein ganz neues Verfahren handelt besteht auch bei den Behörden noch eine gewisse Unsicherheit.
Hierzu nützliche Adressen: www.lkvbw.de und www.LRAKN.de